Unternehmensgründung
- Wo bekomme ich die notwendigen Marktinformationen?
- Welche Unternehmensart empfiehlt sich für mein Vorhaben?
- Welche Rechtsvorschriften sind in meinem Geschäftsfeld zu beachten?
- Wie finde ich geeignete Büro-, Lager- oder Produktionsflächen?
- Wie kann ich qualifiziertes Personal finden?
- Wie erhalte ich eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis?
Bei der HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH gibt es für alle diese Fragen Spezialisten und wo erforderlich, werden externe Experten eingeschaltet. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt zu Ihrer nächst gelegenen HWF-Repräsentanz oder zum Team Service für ausländische Unternehmen in Hamburg auf. Die umfassende Information vor Ort z.B. hinsichtlich Visa-Erteilung wird alle späteren Schritte erleichtern.
Zehn Schritte zur Firmengründung
1. Visum für den Geschäftsbesuch in Hamburg
Geschäftsleute aus Staaten außerhalb der Europäischen Union benötigen für den Geschäftsbesuch in Deutschland häufig ein Visum, das bei der Deutschen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden muss. Hierfür benötigen Sie entweder ein Einladungsschreiben der HWF o d e r ein Einladungsschreiben durch sonstige, in Hamburg ansässige Firmen.
2. Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland
Um ein Visum zu bekommen, ist der Nachweis einer Krankenversicherung in Deutschland erforderlich. Eine Krankenversicherung können Sie direkt in Ihrem Heimatland abschließen.
3. Unterbringung in Hamburg
Ob Sie ein Hotel oder ein Appartement für Ihren Hamburg-Aufenthalt mieten, hängt von der Dauer Ihres Besuches ab. Eine Reservierung kann über die HWF erfolgen.
4. Notwendige Dokumente bei der Firmengründung
Welche Dokumente bei der Firmengründung benötigt werden, hängt davon ab, ob eine natürliche oder eine juristische Person die Firma gründen soll.
Natürliche Person:
- Reisepass
- Grundkapital für die GmbH: 25.000 EUR zzgl. Honorare
Juristische Person:
- Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft im Original mit beglaubigter Übersetzung
- Absichtserklärung der Inhaber (Gesellschafter) zur Gründung einer Firma in Hamburg, mit namentlicher Nennung des zukünftigen Geschäftsführers
- Eventuell Vollmacht eines Beauftragten zur Übernahme von Stammkapital der neuen Firma, falls nicht alle Gesellschafter nach Hamburg kommen
- Grundkapital für die GmbH: 25.000 EUR zzgl. Honorare
5. Beteiligte bei Firmengründungen (teilweise optional)
Bei der Gründung einer Firma in Deutschland kann auch die Beratung durch die HWF die Mitwirkung verschiedener Experten nicht ersetzen. Dies können sein:
Rechtsanwalt
- Beratung über die rechtlichen Voraussetzungen einer geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland/Hamburg
- Entwurf eines Gesellschaftsvertrags
- Suche eines zulässigen Firmennamens
- Entwurf eines Geschäftsführervertrags
- Vorläufiger Firmensitz unter der Adresse des Rechtsanwalts
Steuerberater
- Beratung über steuerliche und handelsrechtliche Aspekte
- Erstellen einer Eröffnungsbilanz
- ggf. Abschluss eines Beratungsvertrages
Notar
- Notarielle Beurkundung der Firmengründung
- Antrag zur Eintragung ins Handelsregister Hamburg
Bank
- Eröffnung eines Geschäftskontos für die Firma
- Einzahlung des Stammkapitals
Terminvereinbarungen für die notwendigen Besprechungen übernimmt die HWF.
6. Rechtsformen für Unternehmen
Eine allgemeingültige Aussage darüber, welche Unternehmensform für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist, gibt es nicht. Vielmehr muss immer auf die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalles abgestellt werden. In den meisten Fällen ist allerdings die GmbH die günstigste Rechtsform für ausländische Unternehmensgründer. Diese Gesellschaftsform wird darum auch von den meisten ausländischen Investoren für ihre Niederlassung in Deutschland gewählt. Der wesentliche Vorteil der GmbH liegt darin, dass die Haftung der Gesellschaft auf das Stammkapital beschränkt ist. Dieses Kapital beträgt mindestens 25.000 EURO und muss bei der Firmengründung mindestens zur Hälfte eingezahlt sein. Das Stammkapital kann später in vollem Umfang eingesetzt werden, um betriebsnotwendige Investitionen zu tätigen und ist somit nicht blockiert. Jede GmbH wird ins Handelsregister eingetragen.
Für Unternehmen, die bisher noch keine Geschäftsbeziehungen nach Deutschland unterhielten, ist oftmals die unselbständige Repräsentanz eine sinnvolle und vor allem preiswerte Alternative, z.B. um den deutschen Markt zu erkunden. Es ist allerdings zu beachten, dass keine direkten Geschäftsabschlüsse getätigt werden dürfen, sondern nur Information und Beratung angeboten werden können. Rechtswirksame Handlungen dürfen nur von der Muttergesellschaft im Heimatland vollzogen werden.
Wir begleiten Sie bei den notwendigen Formalitäten sowohl was die Gründung einer eigenen Gesellschaft als auch einer Repräsentanz anbelangt.
7. Bürosuche
Um den Betrieb Ihres Unternehmens in Hamburg aufzunehmen, sind Geschäftsräume erforderlich. Dabei kann es sich um
- ein normales Büro
- ein Wohnbüro
- ein Büro im Bürozentrum oder
- Gewerberäume/-flächen
handeln. Unterstützung bei der Suche leistet die HWF. Sie gibt auch Hilfestellung bei der anschließenden Gewerbeanmeldung beim Wirtschafts- und Ordnungsamt.
8. Mietzuschuss
Ausländische Firmen, die erstmals in Deutschland tätig werden, können unter bestimmten Voraussetzungen in Hamburg einen Mietzuschuss erhalten. Über die HWF können Sie in den ersten sechs Monaten die Mietkosten für Ihr Firmenbüro in Höhe von maximal 800 EURO pro Monat ersetzt bekommen.
Hierzu sind erforderlich:
- Formloses Antragsschreiben an die HWF
- Kopie des Mietvertrages
- Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft im Original mit beglaubigter Übersetzung
- Bankauskunft als Nachweis der tatsächlichen Tätigkeit im Heimatland
- Nachweis der Registrierung in Hamburg
- Mietzahlungsnachweis (nach 3 und nach 6 Monaten)
- Bankverbindung in Hamburg
9. Aufenthaltserlaubnis
Jeder Nicht-EU-Bürger braucht eine Aufenthaltserlaubnis, um in Hamburg Geschäfte machen zu können.
Dafür sind folgende Schritte notwendig:
- einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Deutschen Botschaft /dem Konsulat im Heimatland stellen und eine Kopie hiervon an die HWF per Fax senden
- ein Firmenprofil ausfüllen (evtl. mit Business-Plan und Ertragsvorschau als Anlage) und an die HWF senden
Der Antrag wird auch von der Handelskammer bewertet. Deren Stellungnahme beeinflusst entscheidend die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Die HWF bearbeitet parallel von Hamburg aus die Unterlagen. Sie übersendet Kopien des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis mit dem Firmenprofil und der HWF-Stellungnahme an die Ausländerbehörde und beschleunigt das Verfahren.
10. Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Folgende Aspekte sind bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Deutschland weiterhin zu berücksichtigen:
- Erarbeitung und Umsetzung eines Marketingkonzeptes
- Suche nach Geschäftskontakten
- Suche nach Geschäftspartnern
- Einstellung von Mitarbeitern
- Suche nach einer Privatwohnung
- Suche nach geeigneten Lagerflächen
- Suche nach attraktiven Ausstellungsflächen
- Information über Zollvorschriften
- Information über technische Vorschriften
- Information über gewerberechtliche Vorschriften
- Einrichtung von Telefon, Fax und Internetanschluss
- Kauf von Büroausstattung, Büromaschinen etc.
- Herstellung von Geschäftsbriefpapier, Visitenkarten
- ggf. Kauf eines Kraftfahrzeuges
Die HWF ist Ihnen bei allen 10 Schritten behilflich oder vermittelt Ihnen die geeigneten Gesprächspartner.
Das Team des Hamburg Welcome Center berät kostenlos zu den Themen Arbeiten, Studieren, Wohnen und Familie. Gerne beantworten die Mitarbeiter Fragen zum Alltag in Hamburg und helfen mit Informationsbroschüren weiter.













